Für viele Arbeitnehmer ist
es lästig, jährlich eine Einkommensteuererklärung
zu erstellen. Hier helfen zunächst Steuerberater
oder, wenn es der Arbeitnehmer selbst versuchen will,
diverse Computerprogramme. Gerade bei den Programmen
scheitert die Optimierung Ihrer Steuerlast an Eingabefehlern
oder an den sich ständig ändernden Gesetzen,
die nicht in das Computerprogramm eingepflegt werden.
Die kostengünstige und sichere Alternative ist
die Mitgliedschaft im SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein
e.V..
Der SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein
e.V. ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern
und Rentnern zur Hilfeleistung in Steuersachen. Die
Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft nach
§ 4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz.
Ein Beratungsstellenleiter muß eine einschlägige
Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren vorweisen, bevor
eine Zulassung durch die zuständige Oberfinanzdirektion
erteilt wird. Unser Berater Rainer Nobbe blickt mittlerweile
auf eine Berufserfahrung als Lohnsteuerberater seit
1990 zurück. Michael Peper ist im Jahr 2011 der
Beratungsstelle beigetreten und wird noch für eine
lange Fortsetzung der Beratungsstelle vor Ort stehen.
Das hat Zukunft.
Der SteuerFuchs Lohnsteuerhilfeverein
e.V. darf Sie nur im Rahmen einer Mitgliedschaft auf
dem Gebiet des Einkommensteuerrechts beraten. Die Beratungsbefugnis
beginnt mit der Beitrittserklärung zum Lohnsteuerhilfeverein.
Für alle unsere Leistungen haben Sie lediglich
einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten
- wie auch z.B. in einem Sportverein. Neben dem sozial
gestaffelten jährlichen Mitgliedsbeitrag fällt
bei Neumitgliedern eine geringe einmalige Aufnahmegebühr
an. Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag ergibt sich
aus Ihren Gesamtbruttojahreseinnahmen entsprechend den
beratungsfähigen Einnahmen nach § 4 Nr.11
StBerG. Die Staffelung und die Höhe der Beiträge
lesen Sie in unserer Beitragsordnung.
Verschenken Sie Ihren Steuererstattungsanspruch nicht.
Um Steuern zu sparen und Ihre Steuerbelastung optimal
zu senken, ist die persönliche Beratung im Gespräch
durch nichts zu ersetzen.
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